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Ihr Hörgerät –
individuell wie ein Maßanzug

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Die Notwendigkeit eines Hörgeräts ist  erst einmal eine ungewohnte und etwas befremdliche Tatsache. Weil viele Vorurteile, Halbwahrheiten und  Falschinformationen existieren.  Dabei ist der Weg zum guten Hören weder schwer noch unangenehm. So funktioniert das bei uns:

 

  1. Sie kommen zu uns
    Wir sind auf Sie vorbereitet. Mit speziellen Bereichen in unserem Geschäft können wir Sie optimal vorab beraten. Uns sind dabei Ihre Wünsche, Vorgaben und Notwendigkeiten sehr wichtig. Erst dann können wir uns ein genaueres Bild ihrer Situation machen und eine maßgeschneiderte Lösung andenken.

     

  2. Ist ein Hörsystem notwendig, bekommen Sie bei Ihrem HNO-Arzt eine sogenannte „Hörgeräteverordnung“. Mit dieser erhalten Sie bei uns das passende System.
     

  3. Hörtest
    Dennoch ist nicht in jeden Fall ist ein Hörgerät notwendig. Das ermitteln wir in ausgeklügelten Tests. Mit Kopfhörer und computergesteuerten Akustiksignalen erstellen wir ein aussagekräftiges Profil ihres Hörvermögens. Ob es nur bestimmte Töne oder Frequenzbereiche betrifft, wie Sie auf Lautstärke reagieren, Schwellwerte der akustischen Wahrnehmung und dergleichen. Das daraus abgeleitete, fundierte Ergebnis zeigt ob Sie ein Hörgerät benötigen – und falls ja: welche Art. Eine ausgebildete Spezialistin – oder Spezialist – wertet die Ergebnisse aus und „übersetzt“ diese in unsere Sprache. Damit sind Sie „akustisch voll im Bilde.“

     

  4. Beratung
    Ist ein Hörsystem notwendig, beraten wir Sie über die Möglichkeiten. Dabei geht es sowohl um die technischen Details wie auch um wichtige Dinge wie Art des Gerätes (im Ohr oder aussen am Ohr), Tragekomfort, Sichtbarkeit, Kombination mit einer Brille, Größe und dergleichen mehr. Wir zeigen Ihnen die Details neutral auf, geben Ihnen gerne unsere Empfehlungen und unterstützen Sie beim Abwägen von Vor- und Nachteilen der Systeme.

     

  5. Hilfestellung bei der Kostenbeantragung bei der Krankenkasse
    Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Hörgeräte bei medizinischer Notwendigkeit zu übernehmen. Diese Erstattung müssen Sie jedoch gesondert beantragen. Dafür ist dann die Verordnung Ihres HNO-Arztes erforderlich.   Wir haben darin Erfahrung und helfen Ihnen gerne bei dem „Papierkram“. Durch unsere Praxis kennen wir die sichtbaren und unsichtbaren Unwägbarkeiten, die sich dabei ergeben können und helfen Ihnen, diese zu meistern.

     

  6. Feinjustierung
    Nach der ersten Zeit mit ihrem Hörgerät erfolgt die Feinjustierung des Systems. Sie haben die ersten Erfahrungen und Erlebnisse sammeln können, befanden sich in unterschiedlichen Situationen und Umgebungen. Daraus ergeben sich mit Sicherheit Wünsche nach Anpassung, punktueller Optimierung und Feintunig. 
    Bei diesem Termin beantworten wir alle Ihre Fragen dazu und nehmen gewünschte Anpassungen oder feine Detailabstimmungen Ihres Systems vor. 

089 - 312 888 53

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